CDA Osthessen - 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

26.02.2020
Pressemitteilung

 

 CDA fordert schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrages

Vor 100 Jahren – am 4. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und Kämpfe für mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den gewählten Be-triebsräten. Allerdings sinkt die Anzahl der Betriebsräte in Deutschland seit Jahren. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründungen und Wahlen von Betriebsräten zu erleich-tern. Noch ist dazu nichts umgesetzt.
Der Bezirksdvorsitzende Klaus Schwab der Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft im Bezirksverband Osthessen fordert daher: „Als CDA haben wir uns für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in den Verhandlungen eingesetzt. Bundesarbeitsminister Heil muss dieses Vor-haben endlich umsetzen. Die betriebliche Mitbestimmung ist einer der großen Errungenschaften in un-serer Sozialen Marktwirtschaft. Das dürfen wir nicht vernachlässigen.“
„Neben der vereinfachten Wahl, wollen wir Betriebsratsgründunger besser schützen. Der Kündigungs-schutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber sollte dazu ausgebaut werden. Zudem wollen wir Behinderungen der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber stärker strafrechtlich verfolgen. Und auch das Vorgehen von kommerziellen Beratungsagenturen zur Bekämpfung von Betriebsräten unterbinden,“ sagt Klaus Schwab anlässlich des 100-jährigen Jubiläums.
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit