Der Kreistag möge in seiner nächsten Sitzung beschließen:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert eine Förderrichtlinie zur Förderung der Hallen- und Freibäder zu erarbeiten. Mit Vorlage der Richtlinie in der Dezembersitzung des Kreistages soll der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2016 unter dem Teilprodukt 03120101 aufgehoben werden, sodass die Mittel entsprechend der Richtlinie noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können. Grundsätzlich soll den finanzschwachen Kommunen eine Förderung gewährt werden. Als Förderkriterien sollen der Schulsport, der Tourismus sowie die Jahresöffnungszeit der Bäder dienen. Bei der Aufteilung der Fördermittel unter den Freibädern ist die Größe des Bades zu berücksichtigt werden. Die Hallenbäder sollen zu jeweils gleicher Höhe gefördert werden.
Begründung:
Die Städte und Gemeinden haben zunehmend finanzielle Schwierigkeiten, den Betreib von Schwimmbädern sicherzustellen. Diese Schwimminfrastruktur, insbesondere die Hallenbäder, sind für die Durchführung des Schwimmunterrichts durch die Schulen sowie den Tourismus in der Region von besonderer Bedeutung. Aus Diesem Grund sollen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie die finanzschwachen Kommunen im Landkreis Fulda eine finanzielle Unterstützung für den Betrieb ihrer Schwimmbäder erhalten.
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