Antrag der CDU-Kreistagsfraktion betrf. Ausbau eines glasfasergestützten Breitbandnetzes im Landkreis Fulda

Haushaltsantrag zum Ergebnishaushalt Haushaltssatzung Finanzhaushalt Anlagen / Sonstiges

Budget der Produktgruppe /

Sonderbudget /

Haushaltssatzung /

Anlagen zum Haushaltsplan

Produkt 090201 Regionalplanung

§ 2 Haushaltssatzung und § 3 Haushaltssatzung

Antragsinhalt:

a. Einstellung von Investitionsmitteln in den Finanzhaushalt zur Finanzierung des Eigenanteils im Hinblick auf den flächendeckenden NGA-Ausbau eines glasfasergestützten Breitbandnetzes im Landkreis Fulda mit 50 Mbit/s und mehr im Rahmen des Bundesförderprogramms „Breitband“:

Investition 2016 = 3 Millionen EUR +

Verpflichtungsermächtigung für 2017 = 3 Millionen EUR

a. Finanzierung des Investitionsanteils 2016 durch eine Kreditermächtigung  von 3 Millionen EUR

 

Begründung:

Die flächendeckende Versorgung unseres Kreises mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten Generation sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und die Attraktivität des ländlichen Raums. Die Digitalisierung bestimmt mittlerweile alle Lebensbereiche; die Verfügbarkeit von Breitband ist deshalb zu einem entscheidenden Standortfaktor geworden.

Im Breitbandausbau herrscht eine hohe Dynamik. Im letzten Jahr gab es im Bundesgebiet einen Zuwachs von 11 Prozent bei den Haushalten mit 50 Mbit-Breitbandanschlüssen, wie aktuelle Zahlen des TÜV Rheinland belegen. Tendenziell wird der Bedarf an hohen Bandbreiten weiterhin steigen.

Während in städtisch geprägten Regionen der Ausbau im Wesentlichen marktgetrieben stattfindet, dürfen die ländlichen Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse unwirtschaftlich ist, nicht vernachlässigt werden. Hier setzt das Förderprogramm der Bundesregierung (Förderrichtlinie  „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des BMVI vom 22.10.2015) an, das vom Landkreis Fulda zur Beseitigung der sogenannten „Weißen Flecken“ genutzt werden sollte. Nach dem Ausbau stehen Bürgern und Gewerbetreibenden 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung; damit könnte der Landkreis die digitale Innovationslücke zwischen Ballungszentren und den ländlichen Regionen schließen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Kommunen und Landkreise in diesen unterversorgten Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Netzausbau auf absehbare Zeit mangels Wirtschaftlichkeit nicht zu erwarten ist, mit Fördersummen bis zu 15 Millionen EUR.

Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Bundesprogramm lässt auch die Mitfinanzierung durch Dritte (z.B. Förderprogramme der Länder) zu. Der Bund hat dem Landkreis Fulda bereits Beratungsleistungen bis zur max. Höhe von 50.000 EUR bewilligt, so dass ein Förderantragsverfahren erfolgversprechend auf den Weg gebracht werden kann.

Da die Fördermittel insbesondere auf das Ziel ausgerichtet sind, flächendeckend mind. 50 Mbit/s bis Ende des Jahres 2018 zu erreichen, ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in 2016 begonnen und spätestens in 2018 abgeschlossen sein wird.

Damit der Landkreis Fulda handlungsfähig und die Region insgesamt wettbewerbsfähig bleibt, beantragt die CDU Kreistagsfraktion im Kreishaushalt 2016 beim Produkt 090201 Regionalplanung im Finanzhaushalt Mittel in Höhe von 3 Millionen EUR und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2017 in Höhe von weiteren 3 Millionen EUR.

Für die Finanzierung des Eigenanteils 2016 ist eine weitere Kreditermächtigung von 3 Millionen EUR im Finanzhaushalt erforderlich.

Als Grundlage für den Eigenanteil wurden Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 12 Millionen EUR angenommen. Sofern eine Mitfinanzierung durch Dritte erfolgt, verringert sich der vom Landkreis zu leistende Eigenanteil.