

Bereits zu Lebzeiten sollte jeder für den Notfall und die daraus folgenden Konsequenzen vorsorgen. Denn, wenn sich erst eine gerichtliche Betreuung oder gar eine Erbengemeinschaft gebildet haben, landet das ersparte Vermögen oft nicht dort, wo es eigentlich sollte. Mit der Neuregelung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer 2009 wurden Freibeträge und Besteuerungsrichtlinien erheblich verändert. Lebzeitige Schenkungen oder Übergaben zu Lebzeiten können, wenn das Steuersparmodell optimal angewandt wird, zu erheblichen Steuerersparnissen führen. So sind hohe Freibeträge vor allem für Ehepartner und eigene Kinder gegeben, die man sinnvoll nutzen kann, allerdings den Zeitfaktor immer berücksichtigen muss, denn diese Freibeträge können nur alle 10 Jahre ausgeschöpft werden. Gut beraten ist jeder, der ein Testament verfasst hat. Dr. Schlitt erläuterte die Notwendigkeiten eines rechtkräftigen Testamentes und wies auf wichtige Details hin. Vom privatschriftlichen Einzeltestament bis hin zum gemeinschaftlichen „Berliner Testament“ legte er dar, welchen Inhalt die letzten Verfügungen haben sollten, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch die Pflichtteilsregelung der Kinder führt immer wieder zu Auseinandersetzungen in der Familie. Hier eine frühzeitige vernünftige Regelung zu finden, schafft klare Verhältnisse.






